Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.
Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird redaktionell behoben.
- Videos
Videoinhalte benötigen geeignete, vollständige Untertitel und teilweise Audiodeskriptionen, um ihre Informationen alternativ zugänglich bereitzustellen. Diese fehlen teilweise. Bei nicht vorhandenen Untertiteln/ Audiodeskriptionen sind wir bemüht, diese nach Veröffentlichung schnellstmöglich nachzureichen. - PDF-Dokumente
Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich barrierefreie PDF-Dokumente anzubieten.
Bedienelemente, wie die Sortier-Auswahl, Tab- und Akkordeonsteuerung, sind grundsätzlich nutzbar, entsprechen jedoch nicht immer vollständig den erwarteten Bedienkonzepten. Dies betrifft beispielsweise die Tastaturbedienbarkeit von Tab-Modulen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.05.2022 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln
E-Mail: kommunikation@bva.bund.de
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Kontakt Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de